Rechnungsprogramm für Nachhilfelehrer
Du gibst Nachhilfe in Mathematik, Sprachen oder bereitest auf Prüfungen vor, und am Monatsende sollen die Lektionen ordentlich abgerechnet sein. Mit Billify fakturierst du Bildungsleistungen MWST-frei, rechnest monatlich nach Lektionen ab und verkaufst Lektionenpakete, ohne dich mit Excel herumzuschlagen.
Gratis starten, keine Kreditkarte nötig
Die Rechnungs-Herausforderungen für Nachhilfelehrer
Jede Branche tickt anders. Diese typischen Hürden löst Billify für Nachhilfelehrer in der Schweiz.
Bildungsleistungen sind von der MWST ausgenommen
Unterricht und Nachhilfe im Bereich Bildung sind nach Schweizer MWST-Recht von der Steuer ausgenommen. In Billify erstellst du diese Rechnungen ohne MWST-Ausweis, du schlägst keine 8.1 % auf, was bei reinen Nachhilfe- und Unterrichtsleistungen falsch wäre.
Monatliche Abrechnung nach Lektionen
Über den Monat fallen viele einzelne Lektionen an, die du nicht jede einzeln fakturieren willst. Erfasse die Anzahl gehaltener Lektionen als Menge und stelle am Monatsende eine Sammelrechnung, ohne aus dem Kalender alles zusammenzusuchen.
Lektionenpakete im Voraus verkaufen
Eltern buchen oft 10er- oder 20er-Pakete im Voraus. Erfasse das Paket als Position mit der Lektionenzahl und behalte über die Kundenverwaltung den Überblick, wie viele Lektionen schon bezahlt und wie viele bezogen sind.
Eltern als Rechnungsempfänger, Schüler als Teilnehmer
Die Lektion gibst du dem Schüler, die Rechnung geht an die Eltern. In der Kundenverwaltung hinterlegst du die Eltern als Rechnungsempfänger und behältst pro Familie die Rechnungshistorie und offene Beträge im Blick.
Beispielrechnung für Nachhilfelehrer
Beispiel: Eine Monatsrechnung über Nachhilfelektionen, als Bildungsleistung von der MWST ausgenommen, daher ohne MWST-Ausweis.
| Position | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Nachhilfe Mathematik (60 Min.) | 6 | CHF 70.00 | CHF 420.00 |
| Nachhilfe Französisch (60 Min.) | 4 | CHF 70.00 | CHF 280.00 |
| Prüfungsvorbereitung (90 Min.) | 2 | CHF 100.00 | CHF 200.00 |
So rechnet Billify: Zwischentotal CHF 900.00 + 0 % MWST (CHF 0.00) = CHF 900.00. Die MWST wird nach Schweizer Konvention gerundet und auf der QR-Rechnung korrekt ausgewiesen.
Warum Nachhilfelehrer mit Billify arbeiten
Billify ist auf den Schweizer Markt zugeschnitten – QR-Rechnung, MWST-Sätze und CHF-Formatierung sind bereits eingerichtet.
Häufige Fragen von Nachhilfelehrer
Sind Nachhilfe und Unterricht MWST-pflichtig?
Bildungs- und Unterrichtsleistungen, zu denen Nachhilfe gehört, sind nach Schweizer MWST-Recht von der Steuer ausgenommen. Du fakturierst Nachhilfelektionen ohne MWST-Ausweis. In Billify erstellst du solche Rechnungen ohne MWST, ein Aufschlag von 8.1 % wäre hier falsch.
Muss ich mich überhaupt um die MWST kümmern?
Da reine Nachhilfe- und Unterrichtsleistungen von der MWST ausgenommen sind, weist du auf diesen Rechnungen keine MWST aus. Erst wenn du zusätzlich steuerbare Leistungen anbietest (z.B. Verkauf von Lehrmaterial als Produkt), kann dort MWST anfallen, sofern du steuerpflichtig bist.
Wie rechne ich Lektionen monatlich ab?
Du erfasst die gehaltenen Lektionen als Positionen mit der Anzahl als Menge und dem Lektionspreis. Am Monatsende erstellst du daraus eine Sammelrechnung. So musst du nicht jede einzelne Lektion separat fakturieren und behältst trotzdem den Überblick.
Kann ich Lektionenpakete im Voraus verkaufen?
Ja. Du erfasst ein Paket (z.B. 10 Lektionen) als Position mit dem Paketpreis. Über die Kundenverwaltung behältst du pro Familie den Überblick, was bereits bezahlt wurde. Bezogene Lektionen kannst du laufend dokumentieren.
Wie stelle ich die Rechnung an die Eltern statt an den Schüler?
In der Kundenverwaltung hinterlegst du die Eltern als Rechnungsempfänger mit ihrer Adresse. Die Lektionen für den Schüler werden auf dieser Rechnung aufgeführt. So gehen Rechnung und QR-Zahlteil korrekt an die zahlenden Eltern.
Weitere Branchen
Billify passt zu vielen Schweizer Branchen. Schau dir an, wie es für andere Berufe funktioniert.
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