Rechnungsstellung

Betreibung einleiten in der Schweiz: so geht es

Billify Team7 min Lesezeit

Zahlungserinnerung verschickt, erste Mahnung verschickt, letzte Mahnung verschickt. Die Frist ist abgelaufen, und auf dem Konto ist nichts eingegangen. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, die viele Selbständige lange vor sich herschieben: betreiben oder abschreiben?

Die gute Nachricht: Eine Betreibung einzuleiten ist in der Schweiz weder teuer noch kompliziert. Du brauchst keinen Anwalt, kein Gericht und keinen Beweis, dass die Forderung stimmt. Dieser Beitrag zeigt, wie es abläuft und wo die Stolpersteine liegen.

Brauche ich vorher drei Mahnungen?

Nein. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anzahl Mahnungen vor. Die Betreibung ist möglich, sobald die Forderung fällig ist. Stand auf der Rechnung ein festes Zahlungsdatum, ist der Kunde nach OR Art. 102 am Tag danach ohnehin in Verzug.

Trotzdem lohnt sich mindestens eine klare, letzte Mahnung mit Frist und dem Hinweis, dass danach die Betreibung folgt. Viele zahlen genau in diesem Moment. Und falls es später doch vor Gericht geht, sieht es besser aus, wenn du deinem Kunden eine faire Chance gegeben hast.

Wie die Mahnstufen davor aussehen, steht in unserem Beitrag Mahnung schreiben in der Schweiz.

Schritt 1: Betreibungsbegehren stellen

Die Betreibung beginnt mit dem Betreibungsbegehren. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz deines Kunden (SchKG Art. 46), nicht dein eigenes.

Du hast drei Wege:

  • Online über EasyGov, den Online-Schalter des Bundes für Unternehmen. Das Formular ermittelt das zuständige Amt selbst.
  • Formular des Betreibungsamts ausfüllen und per Post schicken.
  • Persönlich am Schalter des zuständigen Amts.

Ins Begehren gehören:

AngabeBeispiel
Deine Angaben als GläubigerFirma, Adresse
Genaue Angaben zum SchuldnerName oder Firma, aktuelle Adresse
ForderungsbetragCHF 2'480.00
Verzugszins5 % seit 15.08.2026
ForderungsgrundRechnung RE-2026-041 vom 15.07.2026

Den Verzugszins von 5 % darfst du ab Verzugsbeginn auch ohne Vereinbarung verlangen (OR Art. 104). Mahngebühren nur dann, wenn sie vorher vereinbart waren. Mehr dazu im Beitrag Mahngebühren in der Schweiz.

Nimm die Adresse ernst. Schickt das Amt den Zahlungsbefehl an eine alte Adresse, verlierst du Wochen.

Schritt 2: Kosten vorschiessen

Die Betreibungskosten trägt am Ende der Schuldner, du musst sie aber vorschiessen (SchKG Art. 68). Zahlt der Kunde später, darfst du die Kosten von seinen Zahlungen zuerst abziehen.

Die Gebühr für den Zahlungsbefehl richtet sich nach der Höhe der Forderung. Nach Art. 16 der Gebührenverordnung zum SchKG, Stand 1. Januar 2026:

ForderungGebühr
bis CHF 100CHF 7
über 100 bis 500CHF 20
über 500 bis 1'000CHF 40
über 1'000 bis 10'000CHF 60
über 10'000 bis 100'000CHF 90
über 100'000 bis 1'000'000CHF 190
über 1'000'000CHF 400

Dazu kommen Kosten für die Zustellung. Für eine typische Rechnung von einigen tausend Franken bewegst du dich also im tiefen zweistelligen bis knapp dreistelligen Bereich. Das Amt sagt dir den genauen Vorschuss, bevor es tätig wird.

Schritt 3: Der Zahlungsbefehl geht an deinen Kunden

Das Betreibungsamt stellt deinem Kunden den Zahlungsbefehl zu. Ab da hat er drei Möglichkeiten:

  1. Er zahlt. Das passiert häufiger, als man denkt. Ein Zahlungsbefehl ist ein amtliches Schreiben und die Betreibung erscheint im Betreibungsregister, das zum Beispiel Vermieter und Banken abfragen.
  2. Er reagiert nicht. Dann kannst du frühestens 20 Tage nach der Zustellung das Fortsetzungsbegehren stellen, spätestens aber ein Jahr danach (SchKG Art. 88).
  3. Er erhebt Rechtsvorschlag. Das kann er innert zehn Tagen nach der Zustellung tun, mündlich oder schriftlich und ohne Begründung (SchKG Art. 74).

Wenn Rechtsvorschlag kommt

Ein Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung. Er heisst aber nicht, dass du im Unrecht bist, sondern nur, dass du jetzt belegen musst, dass die Forderung besteht. Dafür gibt es zwei Wege.

Provisorische Rechtsöffnung. Hast du eine vom Kunden unterschriebene Schuldanerkennung, kannst du beim Gericht die provisorische Rechtsöffnung verlangen (SchKG Art. 82). Das ist ein schnelles, schriftliches Verfahren. Als Schuldanerkennung kann auch eine unterschriebene Offerte oder ein unterschriebener Vertrag dienen. Bei solchen gegenseitigen Verträgen musst du allerdings zeigen können, dass du deine Leistung erbracht hast, und der Kunde kann Einwände glaubhaft machen.

Ordentliches Verfahren. Ohne unterschriebenes Dokument führt der Weg über die Schlichtungsbehörde und allenfalls über ein Gericht. Das dauert länger und kostet mehr. Ab hier lohnt sich meistens eine Beratung.

Die Lehre daraus beginnt lange vor der Betreibung: Lass dir Aufträge unterschreiben. Eine unterschriebene Offerte mit Datum, Betrag und Leistungsbeschreibung ist im Streitfall viel wert.

Schritt 4: Pfändung oder Konkurs

Ist der Weg frei, stellst du das Fortsetzungsbegehren. Was dann passiert, hängt von deinem Kunden ab:

  • Im Handelsregister eingetragen (z.B. GmbH, AG, eingetragene Einzelfirma): Die Betreibung läuft auf Konkurs weiter, der Kunde erhält eine Konkursandrohung (SchKG Art. 39).
  • Nicht eingetragen (z.B. Privatperson): Es folgt die Pfändung. Findet das Amt nichts Pfändbares, erhältst du einen Verlustschein.

Ein Verlustschein ist kein wertloses Papier. Die Forderung daraus verjährt erst nach 20 Jahren, und du kannst sie wieder geltend machen, wenn der Schuldner zu Geld kommt.

Checkliste vor dem Betreibungsbegehren

  • Ist die Forderung fällig, und ist die Frist der letzten Mahnung abgelaufen?
  • Hast du die aktuelle Adresse des Kunden?
  • Liegen Rechnung, Mahnungen und idealerweise die unterschriebene Offerte griffbereit?
  • Hast du Verzugsbeginn und Zinssatz notiert?
  • Hat der Kunde vielleicht einen nachvollziehbaren Einwand? Dann ist ein Anruf oft schneller als jedes Amt.

So hilft Billify vor diesem Punkt

Die meisten Betreibungen lassen sich vermeiden, wenn das Mahnwesen konsequent läuft. In Billify verschickst du Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und 2. Mahnung direkt aus der offenen Rechnung, jeweils mit neuer Frist und auf Wunsch mit der Mahngebühr, die du in den Einstellungen festgelegt hast. Die automatischen Mahnungen übernehmen das auch ohne dein Zutun.

Offerten kann dein Kunde online unterschreiben. Zeitpunkt und Unterschrift werden gespeichert, du hast also genau das Dokument, das dir im Streitfall hilft. Und weil alles an der Rechnung hängt, findest du Belege und Daten fürs Betreibungsbegehren in einer Minute.

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Häufige Fragen

Kann ich eine Betreibung ohne vorherige Mahnung einleiten?

Ja. Rechtlich braucht es keine Mahnung, nur eine fällige Forderung. In der Praxis ist mindestens eine letzte Mahnung mit Frist sinnvoll, weil viele Kunden dann zahlen und du im Streitfall fairer dastehst.

Was kostet eine Betreibung in der Schweiz?

Für den Zahlungsbefehl zwischen CHF 7 und CHF 400, je nach Forderungshöhe, plus Zustellkosten. Bei einer Forderung zwischen CHF 1'000 und 10'000 sind es CHF 60. Du schiesst die Kosten vor, bezahlen muss sie am Ende der Schuldner.

Wie lange hat mein Kunde Zeit für einen Rechtsvorschlag?

Zehn Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Er muss ihn nicht begründen.

Was bringt mir eine unterschriebene Offerte?

Sie kann als Schuldanerkennung dienen. Damit kannst du nach einem Rechtsvorschlag die provisorische Rechtsöffnung verlangen, statt den längeren ordentlichen Weg zu gehen. Du musst dann aber auch zeigen können, dass du die vereinbarte Leistung erbracht hast.

Kann ich die Betreibung zurückziehen, wenn der Kunde doch zahlt?

Ja, jederzeit beim Betreibungsamt. Das ist gebührenfrei. Viele Kunden bitten nach der Zahlung darum, weil die Betreibung sonst im Register sichtbar bleibt.


Quellen und weiterführende Links:

BetreibungMahnungZahlungsbefehlRechtsvorschlagSchweizKMU

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