Mahnwesen Schweiz

Mahnung Vorlage Schweiz zum Kopieren

Kunde zahlt nicht? Hier findest du fertige Vorlagen für die Zahlungserinnerung sowie die 1. und 2. Mahnung. Dazu erklären wir die Rechtslage in der Schweiz: Verzugszins, Mahngebühren, Fristen und der Weg zur Betreibung.

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So läuft das Mahnwesen in der Schweiz ab

Vom ersten freundlichen Hinweis bis zur Betreibung. Diese Abstufung ist üblich und hält den Ton kundenfreundlich, ohne deine Forderung zu gefährden.

1

Zahlungserinnerung

Freundlicher Hinweis nach Ablauf der Zahlungsfrist. Noch ohne Gebühren oder Zins. Fängt vergessene Zahlungen ab.

2

1. Mahnung

Bestimmter im Ton, mit klarer neuer Frist. Der Kunde ist nun spätestens in Verzug.

3

2. Mahnung

Mit Verzugszins und vereinbarter Mahngebühr. Enthält die Androhung der Betreibung.

4

Betreibung

Bleibt die Zahlung aus, reichst du ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt ein.

Die rechtlichen Grundlagen kurz erklärt

Damit du sicher mahnst, hier die wichtigsten Punkte aus dem Schweizer Obligationenrecht (OR). Wichtig: Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schuldnerverzug: Hat die Rechnung einen festen Verfalltag, gerät der Kunde mit Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug (OR Art. 102). Ohne festen Termin tritt der Verzug erst durch eine Mahnung ein.

Verzugszins: Ab Verzug schuldet der Kunde 5 % Verzugszins pro Jahr (OR Art. 104), auch ohne Vereinbarung. Berechnet auf den offenen Betrag, anteilig für die Tage im Verzug.

Mahngebühren: Zulässig sind moderate, vereinbarte Gebühren (oft CHF 10.- bis CHF 30.- pro Mahnung), die deinen tatsächlichen Aufwand decken. Pauschal überhöhte Gebühren werden im Streitfall gekürzt.

Betreibung: Zahlt der Kunde nicht, kannst du beim Betreibungsamt eine Betreibung einleiten (SchKG). Eine bestimmte Anzahl Mahnungen ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Verzugszins

5 % pro Jahr gemäss OR Art. 104, automatisch ab Verzug.

Mahngebühr

Moderat und vereinbart, üblich CHF 10.- bis CHF 30.- pro Mahnung.

Zahlungsfrist

Pro Mahnstufe eine neue Frist setzen, oft 10 bis 30 Tage.

Betreibung

Keine Mindestanzahl Mahnungen vorgeschrieben, sobald Verzug vorliegt.

Mahnung-Vorlagen zum Kopieren

Kopiere die passende Vorlage und ersetze die Platzhalter wie [Kundenname], [Rechnungsnummer], [Betrag] und [Fälligkeitsdatum] mit deinen Angaben.

Stufe 1

Zahlungserinnerung

Freundlich und kulant. Geht oft kurz nach Ablauf der Zahlungsfrist raus, weil viele Zahlungen schlicht vergessen gehen. Noch keine Gebühren, kein Verzugszins.

Vorlage Zahlungserinnerung
Betreff: Zahlungserinnerung zu Rechnung [Rechnungsnummer]

Guten Tag [Kundenname]

Sicher ist es Ihnen entgangen: Unsere Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] ist seit dem [Fälligkeitsdatum] offen.

Wir bitten Sie freundlich, den Betrag innert 10 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie diese Erinnerung bitte als gegenstandslos.

Bei Fragen zur Rechnung sind wir gerne für Sie da.

Freundliche Grüsse
[Ihr Name / Firma]
Stufe 2

1. Mahnung

Bestimmter im Ton, aber noch sachlich. Hier setzt du eine klare neue Frist. Verzugszins und Mahngebühr können bereits ab Verzug anfallen, viele KMU verzichten in der 1. Mahnung aber noch darauf.

Vorlage 1. Mahnung
Betreff: 1. Mahnung zu Rechnung [Rechnungsnummer]

Guten Tag [Kundenname]

Trotz unserer Zahlungserinnerung ist unsere Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] bis heute unbezahlt geblieben. Die Zahlungsfrist ist am [Fälligkeitsdatum] abgelaufen.

Wir bitten Sie, den offenen Betrag bis spätestens [neues Fälligkeitsdatum] zu begleichen.

Falls die Zahlung in der Zwischenzeit erfolgt ist, danken wir Ihnen und bitten Sie, diese Mahnung als gegenstandslos zu betrachten.

Freundliche Grüsse
[Ihr Name / Firma]
Stufe 3

2. Mahnung (mit Verzugszins und Mahngebühr)

Letzte Stufe vor der Betreibung. Hier weist du Verzugszins (5 % nach OR Art. 104) und eine vereinbarte Mahngebühr offen aus und kündigst die Betreibung an, falls keine Zahlung erfolgt.

Vorlage 2. Mahnung (mit Verzugszins und Mahngebühr)
Betreff: 2. Mahnung zu Rechnung [Rechnungsnummer]

Guten Tag [Kundenname]

Unsere Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] ist trotz wiederholter Aufforderung weiterhin offen. Sie sind seit dem [Fälligkeitsdatum] in Zahlungsverzug.

Wir stellen Ihnen den Betrag wie folgt in Rechnung:

  Offener Rechnungsbetrag      CHF [Betrag]
  Verzugszins (5 % p. a.)      CHF [Verzugszins]
  Mahngebühr                   CHF [Mahngebühr]
  Total                        CHF [Gesamtbetrag]

Wir setzen Ihnen eine letzte Frist bis zum [neues Fälligkeitsdatum]. Geht die Zahlung bis dahin nicht ein, leiten wir ohne weitere Ankündigung die Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt ein. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Freundliche Grüsse
[Ihr Name / Firma]

Tipp zur 3. Mahnung: Wer eine zusätzliche Stufe einbauen möchte, nutzt für die 3. Mahnung dieselbe Struktur wie die 2. Mahnung, kündigt die Betreibung aber konkret mit Datum an. Drei Mahnungen sind nicht vorgeschrieben, aber gängig.

Mahnwesen automatisieren

Vorlagen kopieren ist gut, automatisch mahnen ist besser

Mit Billify musst du keine Mahnung mehr von Hand schreiben. Bleibt eine Rechnung offen, versendet Billify automatische Zahlungserinnerungen und Mahnungen, in deinem Namen und mit deinem Branding. Du behältst die Übersicht über alle offenen Posten an einem Ort.

  • Automatische Zahlungserinnerungen nach Ablauf der Frist
  • Mehrstufige Mahnungen mit eigenen Texten und Fristen
  • Offene Posten und Zahlungsstatus immer im Blick
  • QR-Rechnung direkt in der Mahnung wieder mitschicken
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Offene Rechnung
Überfällig
Rechnung2026-0142
KundeMuster GmbH
BetragCHF 1'250.00
Zahlungserinnerunggesendet
1. Mahnunggesendet
2. Mahnungin 3 Tagen
Automatischer Versand durch Billify

Häufige Fragen zu Mahnung und Verzug

Die wichtigsten Antworten zu Fristen, Verzugszins und Betreibung in der Schweiz.

Sobald die Rechnung fällig und nicht bezahlt ist, darfst du mahnen. Hast du auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum (Verfalltag) angegeben, gerät der Kunde mit Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, eine Mahnung ist rechtlich gar nicht zwingend nötig. Ohne festes Datum gerät der Schuldner erst durch eine Mahnung in Verzug (OR Art. 102). In der Praxis schickt man trotzdem zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung, bevor man förmlich mahnt.
Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (OR Art. 104). Er gilt automatisch, sobald der Schuldner in Verzug ist, auch ohne dass du ihn vereinbart hast. Im kaufmännischen Verkehr kann ein höherer vertraglicher Zins gelten, wenn er vereinbart wurde. Berechnet wird der Verzugszins auf den offenen Betrag, anteilig für die Anzahl Tage im Verzug.
Mahngebühren müssen vereinbart sein (zum Beispiel in den AGB oder auf der Rechnung), sonst sind sie rechtlich angreifbar. Üblich und gerichtlich meist akzeptiert sind moderate Beträge von etwa CHF 10.- bis CHF 30.- pro Mahnung, abgestuft nach Mahnstufe. Sie dürfen nur den tatsächlichen Aufwand decken und keinen Gewinn erzielen. Pauschal sehr hohe Gebühren werden im Streitfall häufig gekürzt.
Rechtlich brauchst du keine bestimmte Anzahl Mahnungen, um eine Betreibung einzuleiten. Sobald der Schuldner in Verzug ist, könntest du direkt betreiben. In der Praxis sind drei Stufen üblich: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und 2. Mahnung (oft mit Androhung der Betreibung). Diese Abstufung ist kulanter gegenüber dem Kunden und dokumentiert deine Bemühungen sauber.
Nein. Wenn die Rechnung einen festen Verfalltag hatte, ist der Schuldner mit Fristablauf automatisch in Verzug und du kannst direkt eine Betreibung beim Betreibungsamt einleiten. Eine Mahnung ist dann keine gesetzliche Voraussetzung. Hat die Rechnung kein festes Fälligkeitsdatum, brauchst du mindestens eine Mahnung, um den Verzug auszulösen. Geschäftlich ist es trotzdem empfehlenswert, zuerst zu mahnen.
Inhaltlich gibt es keinen rechtlichen Unterschied, beide fordern zur Zahlung auf. Die Zahlungserinnerung ist nur die freundliche, kulante erste Stufe, mit der man Versehen und vergessene Zahlungen abfängt, ohne den Ton zu verschärfen. Ab der 1. oder 2. Mahnung wird der Ton bestimmter und es kommen Verzugszins, Mahngebühren und schliesslich die Androhung der Betreibung dazu.

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